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Spencer Food Industrial bv
Amsterdam

's-Gravenhekje 3
1011 TG Amsterdam
Tel. + 31 [0]20 620 89 28
Fax + 31 [0]20 620 32 10
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SPENCER FOOD INDUSTRIAL BV. BZGL. FERNABSATZES

Artikel 1-Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") versteht sich unter:

Verkäufer: Spencer Food Industrial BV, der Anwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbraucher: Der Käufer der Produkte, eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufes oder ihrer Unternehmensfunktion handelt;
Käufer: Jeder Verbraucher, der dem Verkäufer Produkte abnimmt und dabei mit dem Verkäufer einen Vertrag abschließt oder mit dem Verkäufer Verhandlungen hinsichtlich eines Vertragsabschlusses gemäß folgender Definition aufnimmt:
Fernabsatz: Ein vom Verkäufer oder Dienstleister zum Fernabsatz organisiertes System, wobei bis einschließlich des Vertragsabschlusses ausschließlich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken angewendet werden;
Fernkommunikationstechnik: Ein Mittel, das ohne ein persönliches Zusammenkommen der Parteien zur Schließung eines Fernabsatzvertrags eingesetzt werden kann;
Vertrag: Jeder zwischen dem Verkäufer und Käufer geschlossene Vertrag und diesbezügliche Änderungen und Ergänzungen, ebenso wie alle (Rechts-) Handlungen zur Ausarbeitung und Durchführung dieses Vertrags, stets im Hinblick auf den Fernabsatz;
Angebot: Jedes Warenangebot einschließlich der diesbezüglichen (allgemeinen) Bedingungen, wie vom Verkäufer in seinem Katalog, seinen Broschüren, seiner Webseite oder anderweitig an den Verbraucher gerichtet ausgewiesen;
Produkte: Alle Objekte, die Gegenstand eines Fernabsatzvertrags darstellen, den der Verkäufer mit einem Käufer abgeschlossen hat;
Preis: Der Preis des angebotenen Objekts, ohne zusätzliche Kosten, aber einschließlich der entsprechend ausgewiesenen und festgelegten MwSt.;
Rückgabefrist: Die Frist, innerhalb der der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;
Lieferzeit: Ein Fernabsatzvertrag bezüglich einer Reihe Angelegenheiten, in denen die Liefer- und/oder Abnahmepflicht zeitlich festgelegt wird.

Artikel 2- Allgemein
1. Der Text der anwendbaren AGB wird dem Käufer rechtzeitig, vor Abschluss des Fernansatzvertrags übermittelt. Sollte dies unnötig, da berechtigterweise nicht möglich sein, soll ein Hinweis zur kostenlosen Zusendung oder eine vorher oder online zur Verfügung gestellte Ausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.
2. Die AGB finden auf jeden zwischen dem Verkäufer und Käufer geschlossenen Vertrag Anwendung, ungeachtet der eingesetzten Kommunikationsmittel.
3. Diese AGB gelten für jeden Antrag, jedes Angebot, jede Lieferung, jeden Auftrag und Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Vereinbarungen oder Bedingungen des Käufers, die sich im Widerspruch zu den vorliegenden AGB befinden, können vom Verkäufer nur dann entgegen gehalten werden, falls und so weit sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich angenommen und vereinbart wurden.
4. Falls eine oder mehrere Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, bleibt die Anwendung der übrigen Bedingungen oder Bedingungsabschnitte dieser AGB vollständig erhalten. Der Verkäufer und der Käufer sollen dann dahingehend Absprachen treffen, neue Bedingungen als Ersatz für die nichtigen bzw. für nichtig erklärten Bedingungen zu vereinbaren, wobei, falls und so weit möglich, Ziel und Zweck der ursprünglichen Bedingung berücksichtigt werden soll.

Artikel 3- Identität
Der Verkäufer gibt rechtzeitig vor Vertragsabschluss seine satzungsgemäße Bezeichnung sowie seine tatsächliche Adresse an, wobei es sich nicht (ausschließlich) um ein Postfach handeln darf.

Artikel 4- Anträge und Angebote
1. Die angebotenen Produkte werden deutlich, wahrheitsgemäß und so genau wie möglich gemäß der rechtlichen Anforderungen dargestellt und/oder beschrieben; die Handelsabsicht des Verkäufers muss deutlich erkennbar sein;
2. Jedes Angebot des Verkäufers umfasst derartige Information, dass der Verbraucher deutlich ersehen kann, welche Rechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Annahme des Angebots bestehen. Dies betrifft namentlich den Preis, die Versandkosten, das Widerrufsrecht (Rückgabefrist), die Zahlungsart, die Mindestlaufzeit des Fernansatzvertrags und der sonstigen Bedingungen.
3. Alle durch den Verkäufer erteilten Zahlen-, Maß-, Gewichtsangaben und/oder sonstige Erklärungen zu den Produkten müssen mit Sorgfalt durchgeführt werden, allerdings kann sich der Verkäufer auch nicht dafür verbürgen, dass sich diesbezüglich keine Abweichungen ergeben können.

Artikel 5- Rückgabefrist
1. Das Angebot beinhaltet eine Rückgabefrist von mindestens sieben Tagen, ab dem Datum, an dem der Käufer oder jemand in seinem Namen die Produkte in Empfang nimmt. Diese Rückgabefrist beträgt drei Monate nach Empfang der Produkte durch den Käufer, wenn der Verkäufer der in Artikel 7.46d, Absatz 1, des BGB (Niederlande) geforderten Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
2. Während der Rückgabefrist hat der Käufer ein Widerrufsrecht, wobei ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, ohne jegliche Verpflichtung seinerseits, außer den direkten Kosten der Rücksendung, die erhaltenen Gegenstände zurückzusenden. Dies trifft nur zu, wenn die Verpackung unbeschädigt ist/nicht geöffnet wurde.

Artikel 6- Vertragsabschluss
1. Der Fernabsatzvertrag wird zu dem Zeitpunkt geschlossen, an dem der Verkäufer die Anfrage des Käufers bzgl. des Angebots akzeptiert, falls und sobald der Käufer die hieran geknüpften Bedingungen erfüllt hat und das Angebot nicht vom Verkäufer innerhalb der in Artikel 4 dieser AGB genannten Frist widerrufen wurde.
2. Findet eine Rückgabefrist Anwendung, gilt die durch den Verbraucher einberufene Rückgabefrist als Auflösungsklausel.
3. Hat der Käufer einen Betrag im Voraus entrichtet und wird der Vertrag, auf den sich die Vorauszahlung bezog, nicht geschlossen oder gemäß Absatz 2 dieses Artikels aufgelöst, muss der Verkäufer so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, eine Rückzahlung veranlassen.

Artikel 7- Änderungen
1. Falls es der Verkäufer wünscht und/oder für notwendig erachtet, ist er befugt, diese AGB abzuändern.

Artikel 8- Preis
1. Nach dem Vertragsabschluss ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Preis unter anderem in dem Falle, ohne hierauf beschränkt zu sein, herauf zu setzen, da sich zwischenzeitlich Erhöhungen und/oder Zuschläge bei Fracht- und Zolltarifen, Waren- und Rohstoffpreisen, Steuern, Löhnen oder Sozialabgaben, durch bei seinem/n Zulieferer(n) in der Zwischenzeit eingetretene Anstiege und Änderungen des Wechselkurses, die einen Preisanstieg bewirken, ergeben haben.
Dabei ist der Käufer berechtigt, den Vertrag an dem Tag zu kündigen, an dem er von der Preiserhöhung hinsichtlich der zukünftigen Lieferung Kenntnis erhält, so weit der Käufer dies unmittelbar nach Kenntnisnahme der Preiserhöhung dem Verkäufer mitteilt. In derartigen Fällen hat der Käufer kein Recht auf Entschädigung, aus welchem Grund auch immer. Eine Preisanhebung darf nie bereits gelieferte, aber noch nicht bezahlte Gegenstände betreffen.
2. Die in den Anträgen und Angeboten genannten Preise verstehen sich in Euro und einschließlich MwSt., jedoch ohne sonstiger, staatlich erhobener Abgaben, ebenso wie eventuelle, im Rahmen des Vertrages anfallende Kosten, Versand- und Verwaltungskosten inbegriffen, die vom Verkäufer deutlich ausgewiesen und spezifiziert wurden.

Artikel 9- Konformität
Der Verkäufer verpflichtet sich, dass die von ihm gelieferten Produkte die im Angebot genannten Spezifikationen und Eigenschaften aufweisen, den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Tauglichkeit und/oder Brauchbarkeit entsprechen und nicht mit den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden, gesetzlichen Bestimmungen und/oder staatlichen Vorschriften in Widerspruch stehen.

Artikel 10- Garantie
1. Die im Folgenden im Artikel 15 durch den Verkäufer als Garantie angebotene Regelung, schränkt in keiner Weise die Rechte ein, die der Käufer aufgrund der Gesetzgebung und des Fernabsatzvertrags gegen den Verkäufer geltend machen kann.
2. Eine eventuell vom Hersteller oder Importeur gegebene Garantie, lässt die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer aufgrund der Gesetzgebung, des Fernabsatzvertrags oder einer eventuell vom Verkäufer eingeräumten Garantie ebenfalls unangetastet.

Artikel 11- Lieferung und Risiko
1. Produktlieferungen durch den Verkäufer erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Bestellung durch den Käufer und nach Annahme derselben durch den Verkäufer, unter Berücksichtigung der Bestimmung in Artikel 4 dieser AGB.
2. Wird diese einem Verbraucher ungefragt zugeschickt, hat dieser die Wahl, sie bei Nichtgefallen kostenlos zurückzusenden, es sei denn, es muss von einem offensichtlichen Irrtum gesprochen werden, wobei der Versand zu Lasten des Verbrauchers geht.
3. Im Falle eines offensichtlichen Irrtums muss der Käufer den Verkäufer hiervon in Kenntnis setzen. Falls und in so fern die Art des Produkts es zulässt, muss der Käufer dem Verkäufer die Produkte und eventuelle Unterlagen zur Verfügung stellen. Der Käufer soll alles Nötige zur Pflege der Produkte vornehmen, was von ihm recht und billig gefordert werden kann.
4. Als Lieferort gilt die Wohnungsanschrift des Käufers, der den Verkäufer rechtzeitig die aktuelle mitteilen muss.
5. Unter Berücksichtigung der hierzu in Artikel 4 genannten Ausführungen muss der Verkäufer die angenommene Bestellung innerhalb von dreißig Tagen vornehmen. Sollte sich die Lieferung der bestellten Produkte, sei es aufgrund eines (vorübergehenden) Mangels im Lager, sei es aus sonstigen Gründen, verzögern oder falls eine Bestellung nicht komplett ausgeführt werden kann, muss der Käufer hierüber spätestens einem Monat nach seiner Aufgabe der Bestellung und der Annahme derselben durch der Verkäufer informiert werden. In diesem Falle hat der Käufer das Recht, die Bestellung ohne weitere Kosten zu annullieren.
6. Falls nicht anders vereinbart, geht das Risiko hinsichtlich Beschädigungen, Zerstörungen und/oder Irrtümern der zu liefernden Gegenstände im Beschaffungsmoment auf den Käufer über, unter Berücksichtigung der Bestimmung in Artikel 12 dieser AGB.

Artikel 12- Durchführung des Vertrags
1. Falls und so weit eine korrekte Durchführung des Vertrags es erfordert oder zulässt, hat der Verkäufer das Recht, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte verrichten zu lassen.
2. Der Käufer sorgt dafür, dass alle Daten, die der Verkäufer als notwendig angibt oder von denen der Käufer berechtigterweise annimmt, dass diese zur Durchführung des Vertrags notwendig seien, rechtzeitig an den Verkäufer übermittelt werden. Falls die zur Durchführung des Vertrags benötigten Daten dem Verkäufer nicht rechtzeitig übermittelt werden, dann hat der Verkäufer das Recht, die Durchführung des Vertrags zu verkürzen und/oder die sich aufgrund der Verzögerung ergebenden Zusatzkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
3. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, wenn der Verkäufer von durch den Käufer unrichtig und/oder unvollständig übermittelten Daten ausgegangen ist.
4. Der Käufer soll der Spedition, die die bestellten Gegenstände abliefert, die Gelegenheit geben, sofort zu entladen, so dass dem Verkäufer keine Kosten oder Schäden aufgrund der Verzögerung entstehen, und der Käufer soll alle Anweisungen befolgen, die ihm vom Verkäufer hinsichtlich einer eventuellen Rücksendung der gelieferten Produkte gegeben wurden. Hält sich der Käufer nicht hieran, ist er zur Begleichung des durch die Verzögerung entstandenen Schadens verpflichtet. Ungemindert des Vorstehenden geht das Risiko der gelieferten Gegenstände ab dem Moment auf den Käufer über, an dem die Spedition die Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt beim Käufer abliefern kann.
5. Der Käufer hält den Verkäufer gegen eventuelle Ansprüche Dritter frei, die in Verbindung mit der Durchführung des Vertrags Schäden erleiden, für die der Käufer verantwortlich ist.

Artikel 13- Bezahlung
1. Die Bezahlung muss innerhalb der genannten Zahlungsfrist erfolgen, und zwar mittels einer vom Verkäufer angegebenen Zahlungsweise in Euro. Als Zahlungsdatum gilt das Valutadatum des Zahlungsempfangs durch den Verkäufer.
2. Alle dem Käufer in Rechnung gestellten Beträge müssen ohne Abzug, Einbehaltung oder Verrechnung beglichen werden, es sei denn, es wurden anderweitige, schriftliche Vereinbarungen getroffen.
3. Im Falle von Liquidation, Konkurs, Pfändung oder Zahlungsaufschub seitens des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort einklagbar.
4. Der Käufer befindet ohne Inverzugsetzung durch Versäumen eines einzigen Zahlungstermins in Verzug. Ungemindert der dem Verkäufer weiter zukommenden Rechte, ist der Verkäufer somit befugt, Zinsen in Höhe des gesetzlich geltenden Zinssatzes zusätzlich des Prozentsatzes in Höhe von (dann noch einzutragen) pro Monat oder Monatsanteil auf den ausstehenden Betrag ab dem betreffenden Fälligkeitstag zu berechnen. Alle dem Verkäufer im Rahmen eines Streitfalls mit der Gegenpartei entstandenen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der getroffenen Inkassomaßnahmen geltenden Inkassotarifs gemäß den Empfehlungen des NVVR-Berichts (Bericht der niederländischen Rechtssprachevereinigung), Vorarbeit II, festgelegt; die gerichtlichen Inkassokosten auf den tatsächlichen, vom Verkäufer hinsichtlich des Verfahrens bezahlten Betrag, auch wenn dies die liquidierten Prozesskosten übersteigt.
5. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Sicherheit für die Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers zu verlangen, bevor zur Lieferung oder der Fortführung übergegangen wird.
6. Der Verkäufer hat das Recht, die durch den Käufer erbrachten Zahlungen in erster Linie zur Minderung der Kosten zu verwenden, danach zur Minderung der angefallenen Zinsen und schließlich zur Minderung des Grundbetrags und der laufenden Zinsen. Eingehende Zahlungen werden zur Begleichung der ältesten, noch ausstehenden Beträge – einschließlich Zinsen und Kosten – verwendet, selbst wenn der Käufer anderer Ansicht ist. Der Verkäufer kann, ohne dadurch in Versäumnis zu geraten, ein Angebot bis zur Bezahlung verweigern, wenn der Käufer eine andere Zurechnungs-Reihenfolge anweist.
7. Der Verkäufer kann die völlige Tilgung des Grundbetrags ablehnen, wenn dabei die angefallenen und laufenden Zinsen sowie die Kosten nicht ebenfalls beglichen werden.

Artikel 14- Eigentumsvorbehalt
1. Die Produkte gehen trotz der tatsächlichen Ablieferung erst dann in das Eigentum des Käufers über, nachdem die gesamte Bezahlung für die Produkte, die geschuldet wird oder werden wird, entrichtet wurde, darin eingeschlossen den Kaufpreis, sowie eventuelle infolge dieser Bedingungen geschuldeten Zinsen, Abgaben und Kosten..
2. Gemäß der Bestimmung in Artikel 11, Absatz 7, dieser AGB geht das Risiko für diese Produkte trotz des auf ihnen lastenden Eigentumsvorbehalts bei der Beschaffung auf den Käufer über.

Artikel 15- Garantieregelung, Untersuchung, Reklamationen
1. Unter Berücksichtigung der oben in Artikel 10 genannten Bestimmung und der darin aufgestellten Einschränkungen verbürgt sich der Verkäufer für die Tauglichkeit der durch ihn gelieferten Produkte. Die Garantie deckt nur Mängel ab, die laut Angabe des Käufers infolge von Mängeln entstanden sind, die sich bei normaler und ordnungs- und sachgemäßer Anwendung und/oder Aufbewahrung unter normalen Umständen ergeben. Die Garantie für Produkte, die der Verkäufer nicht selbst hergestellt hat, beschränkt sich auf die Garantie, die dem Verkäufer durch seine Zulieferer oder Fabrikanten eingeräumt wird.
2. Eventuelle Reklamationen hinsichtlich Mängel an den Produkten, die auf Material- und Herstellungsfehlern sowie Unstimmigkeiten hinsichtlich Quantität, Zusammenstellung oder Qualität innerhalb der abgelieferten Produkte und der diesbezüglich auf dem Bestellschein und/oder der Rechnung angegebenen Beschreibung beruhen und die sich innerhalb von sechs Monaten nach der Lieferung oder spätestens bis zum auf dem Produkt ausgewiesenen, spätesten Haltbarkeitsdatum (je nachdem, welches Datum zuerst eintritt) beim Käufer offenbaren, müssen nach dem Bekanntwerden beim Käufer mit gehöriger Eile, doch spätestens innerhalb von zwei Monaten danach dem Verkäufer schriftlich unter genauer Beschreibung des Beschwerdegrunds mitgeteilt werden. Hinsichtlich aller sonstigen Reklamationen, ebenfalls schriftlich und mit genauer Beschreibung der Beschwerde(n) zu übermitteln, gilt eine Frist von zwei Monaten nach Kenntnis des Mangels oder nachdem der Mangel berechtigterweise hätte bekannt sein sollen. Mängel, die berechtigterweise nicht innerhalb der oben genannten Frist erkannt werden konnten, müssen unmittelbar nach ihrer Konstatierung dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. In allen Fällen gilt, dass nach dem Ablauf des spätesten, auf dem Produkt vermerkten Haltbarkeitsdatums keine Reklamationsmöglichkeit mehr besteht.
3. Nach der Entdeckung eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, den Gebrauch der betreffenden Produkte unverzüglich zu beenden. Der Käufer soll jede gewünschte Mitwirkung bei der durch den Verkäufer vorgenommenen Untersuchung der Reklamation darbieten, unter anderem dem Verkäufer die Gelegenheit geben, vor Ort eine Untersuchung hinsichtlich der Beschwerden zum Produkt durchzuführen/durchführen zu lassen.
4. Bezüglich des in Artikel 5 dieser AGB Genannten ist es dem Käufer nicht erlaubt, die Produkte zurückzuschicken, bevor der Verkäufer hierzu nicht seine Zustimmung gegeben hat. Die tatsächlichen Kosten des Rückversands gehen somit zu Lasten des Verkäufers, allerdings verbleibt das auf den Produkten lastende Risiko beim Käufer. Sollten Rücksendungen jedoch ohne gültigen Grund erfolgen, gehen alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers.

Artikel 16- Aufschub und Entbindung
Der Verkäufer ist ohne Inverzugsetzung und Minderung sonstiger, ihm zukommender Rechte befugt, sich unmittelbar und ohne gerichtliche Einwirkung von dem Vertrag in seiner Gesamtheit oder teilweise zu entbinden oder die Durchführung oder weitere Ausführung aufzuschieben und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer Sicherheit fortzusetzen, wenn:
- der Käufer seinen sich aus diesem Vertrag (einschließlich dieser AGB) ergebenen Verpflichtungen nicht nachkommt;
- durch Dritte der Konkurs des Käufers beantragt wird;
- einige Vermögensgegenstände des Käufers mit Sicherheitsbeschlagnahme oder Pfändung belegt werden;
In diesen Fällen wird jede Forderung gegen den Käufer unverzüglich fällig, ohne dass der Verkäufer zur Entschädigung oder Garantieeinhaltung verpflichtet ist. Der Käufer muss den Verkäufer in diesem Fall völlig schadlos halten.

Artikel 17- Haftung
1. Falls infolge einer dem Verkäufer zuzurechnenden Vernachlässigung seiner Pflichten gegenüber dem Käufer ein Schaden entsteht, gelten als einzige und gesamte Entschädigung die in Artikel 15 dieser AGB genannte und in den entsprechenden Garantiebestimmungen aufgeführte Einhaltung der Garantieverpflichtungen. Falls der abgelieferte Gegenstand Mängel im Sinne des Artikels 6.186 des BGB (Niederlande) aufweist, haftet der Verkäufer nur für Schäden am Gegenstand selbst oder an anderen Objekten, die der Käufer nicht überwiegend im Privatleben anwendet, bis zu einem Höchstwert von 500,- €. Wenn das Gesetz keine andere Bestimmung vorsieht, ist jede sonstige Schadenersatzforderung, aus welchem Grunde auch immer, ausgeschlossen, es sei denn es muss von grober Schuld oder Vorsatz des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten gesprochen werden. Im letztgenannten Fall ist der Verkäufer jederzeit bis maximal zum Kaufpreis des betreffenden Gegenstands haftbar.
2. Die Haftung beschränkt sich jederzeit bis höchstens auf den durch den Versicherer des Verkäufers im vorliegenden Fall zu entrichtenden Auszahlungsbetrags.
3. Allerdings muss der Verkäufer für Vorsätzlichkeit oder (grobe) Fahrlässigkeit anderer, die im Rahmen der Vertragsausführung eingeschaltet wurden, haften.
4. Der Käufer hält den Verkäufer gegen Anspruche Dritter hinsichtlich Schäden frei, die infolge der vom Verkäufer gelieferten Gegenstände oder verrichteten Dienstleistungen eintreten, falls und in soweit der Schaden durch die Fahrlässigkeit des Verkäufers oder anderer verursacht wurde, die der Käufer im Rahmen des/der mit Dritten abgeschlossenen Vertrags/Verträge eingesetzt hat.
5. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für durch ihn oder in seinem Namen erteilte Ratschläge.
6. Vorbehaltlich zwingend rechtlicher, gesetzlicher Bestimmungen haftet der Verkäufer niemals für indirekte Schäden, darin inbegriffen, aber nicht hierauf beschränkt, Gewinnverluste und nicht wahrgenommene Einsparungen.

Artikel 18- Höhere Gewalt
1. Die Parteien sind nicht verpflichtet, jeglicher Obligation nachzukommen, wenn sie daran infolge der Umstände, an denen sie unschuldig sind, gehindert werden, diese Verpflichtung jedoch Kraft des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder im Verkehr geltender Auffassungen zu ihren Lasten geht. Im Falle höherer Gewalt hat der Verkäufer das Recht, die Warenlieferung aufzuschieben oder sogar den Vertrag in seiner Gesamtheit oder teilweise zu annullieren. In diesem Fall soll der Verkäufer für keinerlei vom Kunden erlittenen Schaden haftbar gemacht werden und der Käufer für die aufgrund höherer Gewalt nicht gelieferten Produkte nichts schuldig sein oder werden, und zwar gemäß der Bestimmung im Absatz 5 dieses Artikels.
2. In diesen AGB werden unter höherer Gewalt, ungemindert der diesbezüglichen Auslegung durch das Gesetz und die Jurisprudenz, alle von außen kommenden, vorhersehbaren oder nicht vorhersehbaren Ursachen verstanden, auf die die Parteien keinen Einfluss ausüben, durch die sie allerdings ihren gegenseitigen Verpflichtungen nicht nachkommen können. Hierunter werden Arbeitsniederlegungen im Unternehmen des Verkäufers verstanden.
3. Der Verkäufer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn Umstände eintreten, die eine (weitere) Erfüllung verhindern, nachdem der Verkäufer seinen Verbindlichkeiten hätte nachkommen müssen.
4. Die Parteien können während der Vertragslaufzeit die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen aufschieben. Sollte dieser Zeitraum länger als zwei Monate anhalten, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass sich daraus eine Schadenersatzpflicht gegenüber der anderen Partei ergibt.
5. Sollte der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintretens höherer Machtumstände bereits seine Vertragspflichten teilweise erfüllt haben oder diese erfüllen können und dem bereits erfüllten beziehungsweise erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommen, dann ist der Verkäufer berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu betrachten, als handle es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 19- Intellektuelles Eigentum
1. Alle auf die an den Käufer gelieferten Produkte anzuwendenden intellektuellen Eigentumsrechte verbleiben im weitesten Sinne und Umfang beim Verkäufer oder sogar bei einem Zulieferer des Verkäufers.
2. Allerdings behält sich der Verkäufer alle, im weitesten Sinne hinsichtlich aller vom Verkäufer angefertigten Rezepturen, Entwürfe, Fotos und/oder Abbildungen, Beschreibungen und Anleitungen und dergleichen anzuwendenden, intellektuellen Eigentumsrechte vor.
3. Der Käufer verpflichtet sich, diese Rechte in keiner Weise direkt oder indirekt zu verletzen oder anzutasten.
4. Für jeden Verstoß gegen die in diesem Artikel genannten Bestimmungen, soll der Käufer dem Verkäufer ein unverzüglich fälliges Bußgeld in Höhe von 1000,- € schulden, wobei dem Verkäufer für jeden Tag, den dieser Verstoß andauert, ein sofort fälliges Bußgeld in Höhe von (Betrag eingeben) € täglich geschuldet wird. Beides lässt das Recht des Verkäufers auf eine Schadenersatzforderung unangetastet.

Artikel 20- Anwendbares Recht, befugtes Gericht
1.Auf jeden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung.
2. Das Gericht des Wohnsitzes des Verkäufers ist ausschließlich befugt, Streitfälle anzunehmen, es sei den, dass gemäß des anwendbaren Rechts ein anderes Gericht befugt ist.
3. Die Parteien sollen erst dann ein Gericht anrufen, nachdem sie jede mögliche Anstrengung unternommen haben, den Streitfall im gegenseitigen Einvernehmen zu schlichten.
4. Die Anwendung des CISG-Vertrags von 1980 (CISG) wird hiermit ausgeschlossen.

Artikel 21- Änderung, Auslegung und Eintritt der Bestimmungen
1. Diese Bestimmungen werden im Büro der Industrie- und Handelskammer zu Amsterdam unter dem Eintrag mit der Nummer 33203777 hinterlegt.
2. Im Falle einer Auslegung des Inhalts und Zwecks dieser AGB ist deren Text in niederländischer Sprache stets ausschlaggebend.
3. Es findet stets die zuletzt hinterlegte Ausführung bzw. die Ausführung Anwendung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist, so wie sie dem Käufer vom Verkäufer zur Kenntnisnahme übermittelt wurde und durch die Annahme des Käufers zum Vertragsabschluss führte.

Amsterdam, November 2006.